Um eine Rückkehr zu unterstützen, haben Krebspatienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Dies kann beispielsweise eine
Anschlussheilbehandlung sein, also im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, oder nach Abschluss einer Chemotherapie oder Bestrahlung.
Darüber hinaus ist es ebenso möglich Wiederholungsmaßnahmen - nach einem Jahr oder später - durchzuführen, sofern medizinische Gründe dafürsprechen.
Mit der Antragsstellung hat ein Versicherter nach SGB IX, §8 ein Wunsch- und Wahlrecht, eine Klinik seiner Wahl auszusuchen.
Voraussetzung ist, dass die Klinik zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Informieren Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber, welche
Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Daher wählen Sie die Klinik gewissenhaft aus und stellen Sie sich bei der Auswahl folgende Fragen:
Behandelt die Klinik mein Krankheitsbild und verfügt die Klinik über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers?
Entspricht die Klinik den höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen?
Ist die Klinik zertifiziert?
Sofern Sie sich für die Klinik Bad Oexen entschieden haben, nutzen Sie bitte das Antragsformular Wunsch- und Wahlrecht und fügen Sie es zu den weiteren auszufüllenden Antragsunterlagen bei.
Wurde der Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt oder die Zuweisung erfolgte nicht in die von Ihnen auserwählte Rehabilitationsklinik, hat der Antragsteller
abhängig vom Kostenträger bis zu vier Wochen Zeit einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Hierzu nutzen Sie bitte das
Formular Widerspruch .
Inhaltlich reicht es aus, dem Sozialleistungsträger mitzuteilen, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Mögliche Gründe wären z.B., dass die
Bewertung des medizinischen Sachverhaltes falsch ist oder persönliche Gründe dagegen sprechen.
Eine besondere Begründung des Widerspruchs (beispielsweise eine detaillierte medizinische Begründung oder eine ärztliche Bestätigung) kann jedoch im
Einzelfall durchaus hilfreich sein und sollte dem einzureichenden Widerspruch mit beigefügt werden.
Ihr Kind soll als Begleitperson mit aufgenommen werden?
Eine Aufnahme des begleitenden Kindes ist nur bei entsprechender Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers möglich. Bitte beantragen sie die
Mitaufnahme des Kindes im Rahmen der Haushaltshilfe (G0581) .
Sollte keine Kostenzusage für ein begleitendes Kind vorliegen, besteht die Möglichkeit der Aufnahme auf Selbstzahlerbasis.
Für Patienten mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in Bochum.
Sie organisiert im Auftrag der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung die medizinische Rehabilitation der Versicherten aus Nordrhein-Westfalen nach einer
Krebserkrankung.
Außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit, sofern der Patient nicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund versichert ist, bei den Rentenversicherungsträger
der jeweiligen Bundesländer (z.B. DRV Braunschweig-Hannover).
Für Privatversicherte gilt, dass ein Anspruch auf die Kostenerstattung für eine Rehabilitationsmaßnahme davon abhängt, welche Leistungen Ihre private Krankenkasse im Einzelfall erbringt. Dies ist je nach Police unterschiedlich. Unsere Empfehlung ist es, Rücksprache mit der zuständigen privaten Krankenkasse zu halten und zu erfragen, welche Reha-Maßnahmen übernommen werden, unter welchen Voraussetzungen und wie die Beantragung durchzuführen wäre.
Damit beispielweise die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die "Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung, NRW Bochum" die Kosten für eine onkologische Rehabilitation
übernehmen, muss der Patient der gesetzlichen Kranken- und/oder Rentenversicherung angehören und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Die antragsstellenden Einrichtungen geben Ihnen hierzu nähere Auskünfte.
Trotzdem, die wichtigsten Voraussetzungen
Anschlussheilbehandlung über Behandlungsstätte
Die Anschlussheilbehandlung wird i.d.R. vom behandelnden Arzt bereits im Krankenhaus verordnet und möglichst unter Hilfe des Sozialen Dienstes oder einem Mitarbeiter aus dem
Entlassmanagement beantragt. Bei der Auswahl einer geeigneten Rehabilitationsklinik kann der Patient von dem
Wunsch- und Wahlrecht nach SGB IX, §8 Gebrauch machen.
Dieses Antragsverfahren wird ebenfalls von der Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BFA-Berlin) und den weiteren Regional-Rentenversicherungsträgern (z.B. DRV Braunschweig-
Hannover) praktiziert.
Sofern über die Behandlungsstätte keine Angaben zur nachbehandelnden Reha-Klinik vorliegen, legt der Kostenträger fest, wo die Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird.
Wird der Patient nach Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst ambulant bestrahlt, kann selbstverständlich auch der niedergelassene Radiologe die Anschlussheilbehandlung veranlassen. Das gleiche gilt für den niedergelassenen Onkologen während der Behandlung.
Nachsorgemaßnahme bzw. Wiederholungsmaßnahme
Der behandelnde Hausarzt übermittelt der Rentenversicherung die Antragsunterlagen. Auch hier kann der Patient im Antragsverfahren hinsichtlich der Klinikwahl, von dem
Wunsch- und Wahlrecht nach SGB IX, §8 Gebrauch machen. Sofern die Rahmenbedingungen für die
mitgeteilte Klinik den Vorgaben entsprechen, erfolgt i.d.R. die Zuweisung in die Rehabilitationsklinik.
Liegt seitens des Antragstellers keine Angabe zur nachbehandelnden Reha-Klinik - z.B. Klinik Bad Oexen - vor, erfolgt die Zuweisung in eine geeignete Rehabilitationsklinik
durch die Rentenversicherung.
Wichtiger Hinweis:
Für Erwerbstätige, Arbeitssuchende oder Rentenbezieher wegen Erwerbsminderung ist die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der richtige Ansprechpartner.
Antrag auf Leistungen zur onkologischen Rehabilitation für Patienten...
Antragsfrist und Folgeleistungen:
Sie als Versicherter müssen den Antrag selbst stellen. Eine onkologische Reha ist innerhalb eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung (z. B. OP,
Chemo) möglich. Bei schweren Funktionsstörungen können Sie als Versicherter innerhalb von 2 Jahren einen Folgeantrag einreichen.
Zuständigkeit und Prüfung:
Senden Sie alle Unterlagen an die ARGE Krebs NRW in Bochum, welche die Voraussetzungen prüft. Tragen Sie bis zu drei Wunschkliniken direkt im
Hauptantrag ein (Wunsch- und Wahlrecht, § 8 SGB IX). Ohne Angabe wählt die ARGE eine passende Klinik aus.
Benötigte Formulare:
Vom Versicherten auszufüllen: Formular CA0100 (Hauptantrag).
Vom behandelnden Arzt auszufüllen: Formular CA5 (Ärztlicher Befundbericht).
Nutzen Sie die Übersicht der ARGE Krebs NRW Themen-Formularpakete für den direkten Zugriff auf die Formulare.
Antragsfrist und Folgeleistungen:
Der Antrag muss zwingend von Ihnen als Versichertem selbst gestellt werden. Die Frist für die onkologische Reha beträgt ein Jahr nach Abschluss der
Primärbehandlung. Ein Folgeantrag kann von Ihnen als Versichertem bei Bedarf innerhalb von 2 Jahren eingereicht werden.
Zuständigkeit und Prüfung:
Ihren zuständigen Träger finden Sie auf Ihrer Renteninformation (DRV Bund in Berlin oder Regionalträger Ihres Bundeslandes). Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht
(§ 8 SGB IX) direkt im Hauptantrag aus. Eine formlose Begründung als Anlage wird empfohlen. Ohne Angabe wählt die Rentenversicherung eine passende Klinik aus.
Benötigte Formulare:
Vom Versicherten auszufüllen: G0100-00 (Hauptantrag) und die G0110-00 - Anlage
Vom behandelnden Arzt auszufüllen: Ärztliche Befundberichte S0051 oder S0052
Für weitere Fragen rund um die Antragsstellung können Sie uns täglich von Montag bis Freitag kontaktieren.
Mo - Fr: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Team-Telefon:05731 537-701
Frau Edler, Frau Reinsch, Frau Klingbeil
Frau Wippermann:05731 537-702
Frau Wolter:05731 537-722
aufnahme@badoexen.de
05731 537-736
Fachklinik für onkologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation
Junge Erwachsenen Reha - JER
Spezielles Reha-Angebot für junge Krebspatienten im Alter von 18 bis 32 Jahren
Junge Erwachsenen Reha
Reha 32plus
Onkologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation in der Altersgruppe von 33 bis 50 Jahre
32plus - Reha
Reha 50plus
Onkologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation in der Altersgruppe ab 51 Jahre
50plus - Reha
Familienorientierte Rehabilitation (FOR)
Familienorientierte Reha für onkologisch und kardiologisch erkrankte Kinder
Familienorientierte Reha
Mutter/ Vater mit Kind - Rehabilitation
Spezielles Reha-Angebot für erkrankte Mütter/Väter mit Kindern
Mutter/Vater und Kind - Reha
Rehabilitation für Jugendliche
Reha für herz- und krebskranke Jugendliche ab 15 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern eine Reha durchführen möchten
JugendrehaNehmen Sie sich ein wenig Zeit und schauen Sie sich unsere Filme an:
Klinik Bad Oexen, ca. 28.30 Minuten
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Junge Erwachsene Reha, ca. 10.10 Minuten
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32plus Reha, ca. 10.10 Minuten
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Mutter/ Vater mit Kind - Reha, ca. 13.03 Minuten
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